Krätze Meldepflicht

Krätze Meldepflicht & Krankschreibung

Die Frage ob Krätze meldepflichtig ist, lässt sich einfach beantworten. Ja du musst es melden, wenn du in einem Kindergarten, in einem Heim oder einer Schule arbeitest. Dafür gibt es das Infektionsschutzgesetz, denn der Ursache für den Befall der Krätzmilben muss dann sofort nachgegangen werden. Selbst den Verdacht des Befalls musst du melden. Übrigens selbst in Krankenhäusern kann es zum Befall der Krätzmilben kommen und durch musst du auch dort reagieren und es sofort dem Gesundheitsamt melden.

Die besten Mittel gegen Krätze

Platz 1

Platz 2

Platz 3

Platz 4

Platz 5

Antiscabiosum® 25 % für Erwachsene

Antiscabiosum® 10 % für Kinder

Crotamitex Gel

Crotamitex Salbe

Crotamitex Lotion

Bild

Art

Emulsion

Emulsion

Gel

Salbe

Lotion

Anwendungsdauer

3 Tage

3 Tage

3-5 Tage

3-5 Tage

3-5 Tage

Dosierung

1-mal täglich

1-mal täglich

1-mal täglich

1-mal täglich

1-mal täglich

Rezeptfrei?

Für Kinder geeignet?

ab 12 Jahren

ab 6 Jahren

(Kinder von 1 bis 6 Jahren nur, wenn keine zusätzlichen Hautschäden bestehen)

ab 3 Jahren

(Kinder unter 3 jahren nur mit medizinischer Aufsicht)

ab 3 Jahren

(Kinder unter 3 jahren nur mit medizinischer Aufsicht)

für Kinder und Erwachsene gleichermaßen geeignet

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Wo musst du Krätze melden?

Die Meldepflicht für Krätze wird durch das Infektionsschutzgesetz geregelt. Du musst jeden Befall oder auch nur den Verdacht sofort und unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Dabei musst du darauf achten, dass du personenbezogene und krankheitsbezogene Daten angibst. Diese Daten werden dann gesammelt. Wie häufig diese Krätzmilben in Deutschland auftauchen, lässt sich allerdings nicht sagen, da die Daten nicht Deutschland weit gesammelt werden.

Wer ist in der Meldepflicht bei Krätze?

  • Kindergarten
  • Schulen
  • Altenheime
  • Kinderheime
  • sonstige Gemeinschaftseinrichtungen

Krätze ist meldepflichtig

Letztendlich bist du als Leiter einer dieser Einrichtung, jeden noch so kleinen Verdacht des Befall dieser Parasiten beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Du musst dir vorstellen, dass diese Krankheit durch eine Milbenart verursacht wird und man aus Sicht des Gesundheitsamtes davon aus geht, dass es in der Einrichtung hygienische Probleme gibt. Dabei assoziiert man das Ganze immer wie den Befall von Läusen, bei dem es sich ähnlich verhält. Das bedeutet natürlich nicht, dass es unbedingt an der Hygiene liegt. Das ist heutzutage oft ein Trugschluss aber dennoch ist das Gesundheitsamt verpflichtet dem nachzugehen und dies als mögliche Ursache auszuschließen. Bei Menschen, bei denen das Immunsystem intakt ist, vermehren sich diese Milben nicht sonderlich aber bei Menschen, die beispielsweise das HI-Virus in sich tragen, können sie sich explosionsartig vermehren.

Was musst du beachten wenn du selbst betroffen?

Bist du selbst davon betroffen und an Krätze erkrankt, dann darfst du während dieser Zeit nicht in einer dieser Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, sofern du direkten Kontakt zu anderen Personen hast. Gib den Menschen in deiner näheren Umgebung die Chance, sich davor zu schützen und informiere sie über deine Erkrankung. Du stehst hier eher in einer persönlichen statt gesetzlichen Krätze Meldepflicht. 
 

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